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Mehrwertsteuer Sonnenkollektoren 2023

Im Jahr 2023 wird die Regierung die Mehrwertsteuer auf die Lieferung und Installation von Sonnenkollektoren von 21% auf 0% senken. Dadurch müssen Sie als Privatperson beim Kauf von Solarmodulen die Mehrwertsteuer nicht mehr vom Finanzamt zurückfordern. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Mehrwertsteuer auf Ihre Solarmodule für Ihr Zuhause kostenlos.

Für wen gilt 0% Mehrwertsteuer auf Sonnenkollektoren 2023?

Haben Sie Ihr eigenes Haus und werden Sie Sonnenkollektoren auf oder in der Nähe Ihres Hauses installieren? Dann können Sie den Mehrwertsteuersatz von 0% verwenden. Dieser Mehrwertsteuersatz gilt nur für die Lieferung und Installation von Sonnenkollektoren auf oder in der Nähe Ihres eigenen Hauses. Mit “zu Hause” meinen wir auch die Platzierung von Sonnenkollektoren auf der Garage oder dem Schuppen neben Ihrem Haus, aber auch auf anderen Formen der Erweiterung wie einem Wintergarten oder einem Gartenhaus. Haben Sie eine Wohnung in einem Komplex? Dann können Sie gemeinsam Solarmodule ohne Mehrwertsteuer mit dem VvE für den Apartmentkomplex kaufen. Auch wenn Sie als Privatperson ein Ferienhaus haben, können Sie die Möglichkeit nutzen, Sonnenkollektoren bei Sun Green Energy mehrwertsteuerfrei zu erwerben.
Bitte beachten Sie: 0% Mehrwertsteuer auf Sonnenkollektoren gilt nur in den Niederlanden und Deutschland.

Welche Produkte sind mehrwertsteuerfrei?

Neben der Tatsache, dass die Solarmodule mehrwertsteuerfrei sind, gilt der Nullsatz auch für die zugehörigen Kabel und anderes Montagematerial für Solarmodule sowie für Batterien und Wechselrichter. Für andere Tätigkeiten, wie z.B. Dachverstärkung für die Installation von Sonnenkollektoren oder einer Wärmepumpe, gilt der Mehrwertsteuersatz von 21%.
Mehrwertsteuerfreie Produkte auf einen Blick:

Rechnungsdatum wichtig für 0% Mehrwertsteuer Sonnenkollektoren.

Vielleicht haben Sie Ihre Solarmodule bereits gekauft, aber die Lieferung erfolgt erst 2023. Die Inanspruchnahme des Nullsatzes gilt in allen Fällen: Das Rechnungsdatum bestimmt den Mehrwertsteuersatz. Wenn das Rechnungsdatum also im Jahr 2023 liegt, zahlen Sie keine Mehrwertsteuer auf Solarmasten und Zubehör. Dies gilt auch für Anzahlungsrechnungen. Bei der Ermittlung des Rechnungsdatums und damit des Mehrwertsteuersatzes berücksichtigen wir die Bedingungen der Steuerbehörden. Wenn Sie keine Anzahlung geleistet haben, ist das Rechnungsdatum nicht später als der 15. Tag des Monats nach der Lieferung der Sonnenkollektoren und anderer Materialien. Bei Anzahlungen folgt eine Rechnung mit dem Betrag und dem Mehrwertsteuersatz des Jahres, in dem die Anzahlung geleistet wurde.

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